Wie auch bei der Baugrundabnahme wird die Bewehrung in der Erdgeschossdecke vom planenden Ingenieur abgenommen. Er vergleicht die Bewehrungspläne mit den tatsächlichen Gegebenheiten und gibt erst dann das Betonieren frei. Nach dieser Freigabe kann das Obergeschoss gemauert werden.

Bauwerk Chemnitz Redaktion

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